Die Ausbildung ist kenntnis-, fähigkeiten- und fertigkeitenbezogen. Die Fähigkeiten umfassen ein solides allgemein bildendes, kaufmännisches und informationstechnisches Basiswissen, die berufsbezogene Beherrschung von Fremdsprachen sowie die fertigkeitenbezogene Kenntnis verschiedener berufsspezifischer Anwendungsgebiete sind obligatorisch.
Zweijährige Höhere Berufsfachschule für - Fremdsprachensekretariat - Informationsverarbeitung- Wirtschaft - Hotellerie/Gastronomie/ Fremdenverkehrswirtschaft - Bürowirtschaft - Gestaltungs- und Medientechnik | Die Schülerinnen und Schüler absolvieren ein mindestens 160 Stunden umfassendes Betriebspraktikum. Zeitraum: 2 Wochen vor den Sommerferien und die ersten 2 Wochen in den Sommerferien. Der Nachweis des Betriebspraktikums ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Die Schülerinnen und Schüler in der Fachrichtung Fremdsprachensekretariat sollen, alle anderen Fachrichtungen können das Praktikum im Ausland durchführen. |
Zweijährige Höhere Berufsfachschule für - Sozialassistenz | Die Schülerinnen und Schüler absolvieren zwei Praktika mit 120 und 160 Stunden. Die Praxiszeiträume werden von der Schule zentral festgelegt. Der Nachweis des Betriebspraktikums ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Im 2. Ausbildungjahr haben die Schüler an 2 Tagen der Woche theoretischen Unterricht und an 3 Tagen eine berufspraktische Ausbildung im Betrieb. |
Die Teilnahme an zeitlich begrenzten Berufspraktika während der Ausbildungszeit sowie weitere Praxisformen (Betriebserkundungen, Praktikervorträge, Praxisprojekte etc.) wird gefördert.
Informationen zum Praktikum